Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl: Acker-/Gartenbau

EU-Förderprogramm ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Höhe der EU-Förderung 3.503.500 Euro
Ort landesweites Projekt
weitere Informationen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher-schutz
Internet www.foerderwegweiser.landwirtschaft-bw.de

E1.2 Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau

Ausgleichsleistung: 90 €/ha

Fördervoraussetzungen und Auflagen:

  • Zur Begrünung werden vorgegebene Saatgutmischungen mit mindestens fünf Mischungskomponenten verwendet.
  • Aussaat bis Ende August.
  • Keine Nutzung des Aufwuchses; Ausnahme: Beweidung durch Wanderschäfer möglich.
  • Mulchen/Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor Ende November.
  • Ein Einsatz von Herbiziden von der Aussaat der Zwischenfrucht bis zur Einsaat der Folgekultur ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen ist die Applikation nach dem völligen Absterben oder der mechanischen Zerkleinerung des Zwischenfruchtbestandes unmittelbar zur Vorbereitung der Aussaat der Folgekultur.

Hinweise: Es ist ausgeschlossen, dass der Zwischenfruchtanbau gleichzeitig als öVF für das Greening in der 1. Säule der GAP anerkannt und im Rahmen von FAKT gefördert wird. Bis zum 31. August des Antragsjahres ist eine Ummeldung der Begrünungsflächen möglich.