Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl: Grünland

EU-Förderprogramm ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Höhe der EU-Förderung 25.602.500 Euro
Ort landesweites Projekt
weitere Informationen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher-schutz
Internet www.foerderwegweiser.landwirtschaft-bw.de

B 3.1 Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit vier Kennarten

Ausgleichsleistung: 230 €/ha

Fördervoraussetzungen und Auflagen:

  • Vorkommen von mindestens vier Kennarten aus einem Katalog von dreißig Kennarten.
  • Schlagbezogene Aufzeichnungen über Düngung und Schnittzeitpunkte.
  • Umbruchlose Grünlanderneuerung ausschließlich über Nachsaat erlaubt.

B 3.2 Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit sechs Kennarten

Ausgleichsleistung: 260 €/ha

Fördervoraussetzungen und Auflagen:

  • Wie B 3.1, jedoch mit sechs Kennarten aus einem Katalog von dreißig Kennarten.

 

Hinweise (für B 3.1 und B 3.2.):

Die schlagbezogenen Aufzeichnungen über Düngung und Schnittzeitpunkte sind zeitnah zu führen. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle.