B 3.1 Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit vier Kennarten
Ausgleichsleistung: 230 €/ha
Fördervoraussetzungen und Auflagen:
- Vorkommen von mindestens vier Kennarten aus einem Katalog von dreißig Kennarten.
- Schlagbezogene Aufzeichnungen über Düngung und Schnittzeitpunkte.
- Umbruchlose Grünlanderneuerung ausschließlich über Nachsaat erlaubt.
B 3.2 Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit sechs Kennarten
Ausgleichsleistung: 260 €/ha
Fördervoraussetzungen und Auflagen:
- Wie B 3.1, jedoch mit sechs Kennarten aus einem Katalog von dreißig Kennarten.
Hinweise (für B 3.1 und B 3.2.):
Die schlagbezogenen Aufzeichnungen über Düngung und Schnittzeitpunkte sind zeitnah zu führen. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle.