Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl: Sommerweideprämie

EU-Förderprogramm ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Höhe der EU-Förderung 1.050.000 Euro
Ort landesweites Projekt
weitere Informationen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher-schutz
Internet www.foerderwegweiser.landwirtschaft-bw.de

G 1 Sommerweideprämie

Ausgleichsleistung: 50 €/GV, 40 €/GV bei Kombination mit Ökolandbau

Fördervoraussetzungen und Auflagen:

  • Nur für Milchkühe und/oder weibliche Rinder einer Milchrasse ab 1 Jahr (müssen bereits zu Beginn der Weideperiode 1 Jahr alt sein).
  • Aufteilung in die Weidegruppen Milchkühe und weibliche Rinder ab 1 Jahr möglich.
  • Mindestens 0,15 ha Weidefläche je beantragter RGV im Weidezeitraum vom 1. Juni - 30. September und mindestens 0,10 ha Weidefläche je sonstiger im Betrieb vorhandener möglicher Weidetiere (RGV).
  • Tiere müssen mindestens im Zeitraum vom 1. Juni bis 30. September auf der Weide sein.
  • Führen eines Weidetagebuches nach amtlichem Muster (getrennt für jede Weidegruppe).
  • Freier Zugang zu einer Tränkevorrichtung.
  • Weidefläche in ordnungsgemäßem Zustand, Überbeweidung ist zu vermeiden.

Hinweise: Es handelt sich um eine Maßnahme mit einjährigem Verpflichtungs-zeitraum. Förderfähig sind nur aktive Milcherzeuger beziehungsweise Rinder aus Milchviehbetrieben.