G 1 Sommerweideprämie
Ausgleichsleistung: 50 €/GV, 40 €/GV bei Kombination mit Ökolandbau
Fördervoraussetzungen und Auflagen:
- Nur für Milchkühe und/oder weibliche Rinder einer Milchrasse ab 1 Jahr (müssen bereits zu Beginn der Weideperiode 1 Jahr alt sein).
- Aufteilung in die Weidegruppen Milchkühe und weibliche Rinder ab 1 Jahr möglich.
- Mindestens 0,15 ha Weidefläche je beantragter RGV im Weidezeitraum vom 1. Juni - 30. September und mindestens 0,10 ha Weidefläche je sonstiger im Betrieb vorhandener möglicher Weidetiere (RGV).
- Tiere müssen mindestens im Zeitraum vom 1. Juni bis 30. September auf der Weide sein.
- Führen eines Weidetagebuches nach amtlichem Muster (getrennt für jede Weidegruppe).
- Freier Zugang zu einer Tränkevorrichtung.
- Weidefläche in ordnungsgemäßem Zustand, Überbeweidung ist zu vermeiden.
Hinweise: Es handelt sich um eine Maßnahme mit einjährigem Verpflichtungs-zeitraum. Förderfähig sind nur aktive Milcherzeuger beziehungsweise Rinder aus Milchviehbetrieben.