Auf Basis der Landschaftspflegerichtlinie werden, insbesondere im Schwarzwald, kleine landwirtschaftliche Betriebe gefördert, die als wichtige tragende Säule beim Erhalt von Kulturlandschaften eine Entwicklungsperspektive benötigen. Dies kann bspw. durch Umbau und Erweiterung des bestehenden Milchviehstalles erreicht werden: Einbau eines einreihigen Fischgrät-Melkstandes, Umstellung Anbindehaltung auf Boxenlaufstall, Schaffung eines besonders tiergerechten Haltungsverfahrens.